Rechte und Pflichten angelehnt an den Gastaufnahmevertrag
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung
begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kelheim.
Rücktrittsgebühren:
Werden die gemieteten Objekte - egal aus welchem Grund - nicht in Anspruch genommen, ist folgende Rücktrittsgebühr zu entrichten:
Bis zum 120. Tag vor Reiseantritt: 40 € Bearbeitungsgebühr
Bis zum 50. Tag vor Reiseantritt: 20 % des Mietpreises
Bis zum 36. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Mietpreises
Ab dem 35. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Mietpreises
Pauschale Bearbeitungsgebühr bei jeder Stornierung: 40,-- €
Sollte aufgrund eines erneuten Corona-Lockdowns die Benutzung der Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Doppelzimmer unmöglich werden, können Sie kostenfrei stornieren, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 40,-- €.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.